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ber einen älteren ziehe nicht los, sondern ermahne ihn wie einen Vater, jüngere wie Brüder,
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ltere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, in aller Keuschheit.
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Ehre die Witwen, welche wirklich Witwen sind.
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Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zuerst lernen, am eigenen Haus ihre Pflicht zu erfüllen und den Eltern Empfangenes zu vergelten; denn das ist angenehm vor Gott.
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Eine wirkliche und vereinsamte Witwe aber hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt und verharrt im Flehen und Gebet Tag und Nacht;
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eine genußsüchtige aber ist lebendig tot.
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Sprich das offen aus, damit sie untadelig seien!
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Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger.
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Als Witwe werde nur eine solche in die Liste eingetragen, welche nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Frau war
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und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder auferzogen, Gastfreundschaft geübt, der Heiligen Füße gewaschen, Bedrängten ausgeholfen hat, jedem guten Werk nachgekommen ist.
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Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen Christi Willen begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten.
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Sie verdienen das Urteil, daß sie die erste Treue gebrochen haben.
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Zugleich sind sie auch müßig und lernen in den Häusern herumlaufen; und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht gehört.
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So will ich nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, dem Haushalt vorstehen, dem Widersacher keinen Anlaß zur Lästerung geben;
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denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach.
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Hat ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen, so versorge er sie und lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann.
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Die Ältesten, welche wohl vorstehen, halte man doppelter Ehre wert, allermeist die, welche sich in Predigt und Unterricht abmühen.
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Denn die Schrift sagt: "Einem dreschenden Ochsen sollst du das Maul nicht verbinden!" und "der Arbeiter ist seines Lohnes wert".
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Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
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Die, welche sündigen, weise vor allen zurecht, damit sich auch die andern fürchten.
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Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, daß du dies ohne Vorurteil beobachtest und nichts tuest aus Zuneigung!
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Die Hände lege niemandem schnell auf, mache dich auch nicht fremder Sünden teilhaftig; bewahre dich selbst rein!
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Trinke nicht mehr bloß Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein um deines Magens willen und wegen deiner häufigen Krankheiten.
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Etlicher Menschen Sünden sind zuvor offenbar und kommen vorher ins Gericht; etlichen aber werden sie auch nachfolgen.
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Gleicherweise sind auch die guten Werke zuvor offenbar, und die, mit welchen es sich anders verhält, können auch nicht verborgen bleiben.
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